Telefonnummer 051198449748
Wer ruft an? Rückwärtssuche - wer hat angerufen
Bewertung für 051198449748
Meinung der Mehrheit: Negativ (3)
Anzahl der Bewertungen: 9 mehr ▹
Anzahl der Bewertungen: 3 mehr ▹
Stadt: Schneverdingen-Heber - Deutschland
Bewertungen zur Rufnummer: +4951198449748
-
Sind älter als 7 JahreFlashmaster meldete die Nummer 051198449748 als Negativ
Ruft an und "hat sich verwählt..." ... irgend einen Grund werden die schon haben. Evtl. einfach zum testen ob die Nummer noch existiert und als "Aktiv" einzustufen ist.... Has jetzt auch mal gesperrt.
-
Sind älter als 7 JahreMaikstd meldete die Nummer 051198449748 als Unbekannte
Wochenlanger Telefonterror mehrmals taglich
-
Sind älter als 7 JahreLeroyvdwal meldete die Nummer 051198449748 als Verwirrend
Kein Ahnung was das ist
Der Kommentar wird aus den folgenden Gründen gelöscht oder geändert:
- Der Kommentar ist vulgär oder beleidigend
- Der Inhalt des Kommentars steht nicht im Einklang mit der Verordnung des Dienstes.
- Wir erhalten einen Gerichtsbeschluss zur Entfernung des Kommentars.
- Wir erhalten einen Antrag von der Polizei, den Eintrag zu entfernen.
Ich stimme den Bedingungen.
Melde den illegalen / beleidigenden / unwahren Kommentar »Nachfolgend finden Sie eine grafische Visualisierung der Meinungen
anderer unbekannter Telefonnummern
Mögliche Schreibweisen für die Nummer: 051198449748
- (+49)051 198 449 748
- (0049) 051198449748
- (+49)05 11 98 44 97 48
- (+49)051198449748
- (0049) 05 11 98 44 97 48
- (0049) 051 198 449 748
Pressemitteilungen aus dem Mobilfunkmarkt
Wie sich Amazon eine eigene Paketzustellung aufbaut
Mit immer neuen Sortierzentren und nun schon 13.000 Beschäftigten weitet Amazon die eigene Lieferkette aus. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der US-Konzern in Deutschland als Paketdienst omnipräsent sein wird. Die Motive dahinter sind interessant.
Bundesverfassungsgericht urteilt über Bankenunion
Zum Schutz vor neuen Finanzkrisen werden die größten Banken und Bankengruppen seit 2014 von der Europäischen Zentralbank überwacht. Doch ist das mit dem Grundgesetz zu vereinbaren? Darüber urteilen nun die Richter in Karlsruhe.