Telefonnummer 0511228899742
Wer ruft an? Rückwärtssuche - wer hat angerufen
Bewertung für 0511228899742
Meinung der Mehrheit: Unbekannte (4)
Anzahl der Bewertungen: 7 mehr ▹
Anzahl der Bewertungen: 3 mehr ▹
Stadt: Schneverdingen-Heber - Deutschland
Bewertungen zur Rufnummer: +49511228899742
-
Sind älter als 7 JahreGonzlittle meldete die Nummer 0511228899742 als Unbekannte
Ich habe meine BLZ angegeben und Kontonummer...jetzt lese ich das sind das Betrüger und ich bekomme keine Zeitschrift sondern nur Geld abgebucht?
-
Sind älter als 7 JahrePhysek meldete die Nummer 0511228899742 als Unbekannte
Immer wieder Anrufe, niemand dran...
-
Sind älter als 7 JahreMjwebb meldete die Nummer 0511228899742 als Verwirrend
Dieer Anruf nervt micht. Ruft zur jeder Tageszeit an ! Sperren die einzige Antwort drauf !
Der Kommentar wird aus den folgenden Gründen gelöscht oder geändert:
- Der Kommentar ist vulgär oder beleidigend
- Der Inhalt des Kommentars steht nicht im Einklang mit der Verordnung des Dienstes.
- Wir erhalten einen Gerichtsbeschluss zur Entfernung des Kommentars.
- Wir erhalten einen Antrag von der Polizei, den Eintrag zu entfernen.
Ich stimme den Bedingungen.
Melde den illegalen / beleidigenden / unwahren Kommentar »Nachfolgend finden Sie eine grafische Visualisierung der Meinungen
anderer unbekannter Telefonnummern
Mögliche Schreibweisen für die Nummer: 0511228899742
- (0049) 051 122 889 974 2
- (+49)05 11 22 88 99 74 2
- (0049) 0511228899742
- (0049) 05 11 22 88 99 74 2
- (+49)0511228899742
- (+49)051 122 889 974 2
Pressemitteilungen aus dem Mobilfunkmarkt
„Wir planen mit einem Wachstum des Handels“
Arnt Vespermann ist Chef der Reederei Hamburg Süd. Mit WELT sprach er über die Integration des Traditionsunternehmens in den Mutterkonzern Maersk und den Boom der Containerschifffahrt mitten in der Corona-Pandemie.
Bund hält an Gasumlage fest
Ungeachtet der Verstaatlichung des Energiekonzerns Uniper hält Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) an der umstrittenen Gasumlage fest. Sie sei als Brücke für Uniper wichtig. „Es stellt sich jetzt die verfassungsrechtliche Prüfungsfrage, die ab