Telefonnummer 0302794510
Wer ruft an? Rückwärtssuche - wer hat angerufen
Bewertung für 0302794510
Meinung der Mehrheit: Negativ (6)
Anzahl der Bewertungen: 13 mehr ▹
Anzahl der Bewertungen: 4 mehr ▹
Stadt: Berlin - Deutschland
Bewertungen zur Rufnummer: +49302794510
-
2019-07-17Juliane09 meldete die Nummer 0302794510 als Negativ
Angeblich Lotto Abo. Sehr aggressives Verhalten am Telefon. Tel.-Nr nun blockiert
-
2019-07-12Traumfarbe meldete die Nummer 0302794510 als Negativ
Verwirrenden Anruf. Drohen mit Abo Kosten.
-
2019-07-11Sonja meldete die Nummer 0302794510 als Negativ
Angeblich Staatliche Lotterie bekomme ein Freilos wollen über 800,00 Euro von meinem Kto. abbuchen.
-
2019-07-09R. Sch meldete die Nummer 0302794510 als Negativ
Anruf von angeblich Verwaltungszentrale: Mein Angebliches Freilos wird umgewandelt in ein kostenpflichtiges. Meine Antwort: Ich habe keines und habe aufgelegt.
Der Kommentar wird aus den folgenden Gründen gelöscht oder geändert:
- Der Kommentar ist vulgär oder beleidigend
- Der Inhalt des Kommentars steht nicht im Einklang mit der Verordnung des Dienstes.
- Wir erhalten einen Gerichtsbeschluss zur Entfernung des Kommentars.
- Wir erhalten einen Antrag von der Polizei, den Eintrag zu entfernen.
Ich stimme den Bedingungen.
Melde den illegalen / beleidigenden / unwahren Kommentar »Nachfolgend finden Sie eine grafische Visualisierung der Meinungen
anderer unbekannter Telefonnummern
Mögliche Schreibweisen für die Nummer: 0302794510
- (0049) 03 02 79 45 10
- (+49)03 02 79 45 10
- (+49)0302794510
- (0049) 030 279 451 0
- (0049) 0302794510
- (+49)030 279 451 0
Pressemitteilungen aus dem Mobilfunkmarkt
„Durch den Umschwung auf die E-Mobilität verzichten wir auf viel“
Zum Auftakt der Tarifverhandlungen mit Volkswagen in Hannover veranstaltet die IG Metall eine Großkundgebung. VW-Mitarbeiter Sven Rabe sagt: „Ich hoffe, dass wir keine Werke schließen müssen.“
Koalition verlängert Mitpreisbremse bis 2025
Der Koalitionsausschuss hat sich auf eine Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse geeinigt. Demnach darf die Miete bei neuen Verträgen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen