Hier die Unbekannte Telefonnummer eintragen
Diese Seite verwendet Cookies, so dass unser Service besser arbeiten. Mehr

Telefonnummer 02902821118

Wer ruft an? Rückwärtssuche - wer hat angerufen


Bewertung für 02902821118

Telefonnummer 02902821118

Meinung der Mehrheit: Verwirrend (4)

Anzahl der Bewertungen: 12 mehr ▹

Anzahl der Bewertungen: 0 mehr ▹

Stadt: Marsberg-Westheim - Deutschland

Inhaber und Adresse
a
Zuletzt besucht: 2024-11-22
Aufrufe letzten Monat: 86
Meinung im letzten Monat: 0

Bewertungen zur Rufnummer: +492902821118

  • Es gibt noch keine Bewertungen. Sei der Erste / die Erste!

Der Kommentar wird aus den folgenden Gründen gelöscht oder geändert:

  • Der Kommentar ist vulgär oder beleidigend
  • Der Inhalt des Kommentars steht nicht im Einklang mit der Verordnung des Dienstes.
  • Wir erhalten einen Gerichtsbeschluss zur Entfernung des Kommentars.
  • Wir erhalten einen Antrag von der Polizei, den Eintrag zu entfernen.

Ich stimme den Bedingungen.

Melde den illegalen / beleidigenden / unwahren Kommentar »

Bewertung zu Nummer 02902821118


Wähle zuerst die Bewertung!
Info:

Unsere Service kann nur dank seiner User funktionieren, die ihr Wissen über unbekannte Telefonnummern austauschen.

Wenn Sie also wissen, wem diese Nummer gehört, teilen Sie Ihre Informationen bitte mit anderen Usern. Dank der Kommentare erhalten Sie Informationen über Telefonnummern, die Sie anrufen. Wir empfehlen Ihnen also eine aktive Beteiligung an der Community des Service. Regeln fürs Kommentieren auf der Website

Nachfolgend finden Sie eine grafische Visualisierung der Meinungen
anderer unbekannter Telefonnummern


Mögliche Schreibweisen für die Nummer: 02902821118

  • (0049) 02 90 28 21 11 8
  • (+49)029 028 211 18
  • (+49)02902821118
  • (+49)02 90 28 21 11 8
  • (0049) 029 028 211 18
  • (0049) 02902821118

Pressemitteilungen aus dem Mobilfunkmarkt

VW und Daimler zahlen im Diesel-Streit – BMW nicht

Nach zähen Verhandlungen sind Daimler und Volkswagen bereit, bis zu 3000 Euro pro Fahrzeug für Abgas-Verbesserungen an älteren Dieselautos zu zahlen. Der dritte große Hersteller weigert sich vehement.

Keine billigen Ausreden mehr beim Supermarkt-Knöllchen

„Der Kfz-Halter kann bei Verstoß gegen die Parkordnung auf ,erhöhtes Parkentgelt’ haften, wenn er seine Fahrereigenschaft nur pauschal bestreitet, ohne den Fahrer zu benennen“. Das stellte der Bundesgerichtshof in dem Urteil mit dem Aktenzeichen XII ZR 13

welt.de