Hier die Unbekannte Telefonnummer eintragen

Telefonnummer 01755853992

Wer ruft an? Rückwärtssuche - wer hat angerufen


Bewertung für +491755853992

Telefonnummer 01755853992

Meinung der Mehrheit: Negativ (3)

Anzahl der Bewertungen: 7 mehr ▹

Anzahl der Bewertungen: 0 mehr ▹

Stadt: - Deutschland

Inhaber und Adresse
a
Zuletzt besucht: 2025-4-01
Aufrufe letzten Monat: 77
Meinung im letzten Monat: 0

Bewertungen zur Rufnummer: +491755853992

  • Es gibt noch keine Bewertungen. Sei der Erste / die Erste!

Der Kommentar wird aus den folgenden Gründen gelöscht oder geändert:

  • Der Kommentar ist vulgär oder beleidigend
  • Der Inhalt des Kommentars steht nicht im Einklang mit der Verordnung des Dienstes.
  • Wir erhalten einen Gerichtsbeschluss zur Entfernung des Kommentars.
  • Wir erhalten einen Antrag von der Polizei, den Eintrag zu entfernen.

Ich stimme den Bedingungen.

Melde den illegalen / beleidigenden / unwahren Kommentar »

Bewertung zu Nummer 01755853992


Wähle zuerst die Bewertung!
Info:

Unsere Service kann nur dank seiner User funktionieren, die ihr Wissen über unbekannte Telefonnummern austauschen.

Wenn Sie also wissen, wem diese Nummer gehört, teilen Sie Ihre Informationen bitte mit anderen Usern. Dank der Kommentare erhalten Sie Informationen über Telefonnummern, die Sie anrufen. Wir empfehlen Ihnen also eine aktive Beteiligung an der Community des Service. Regeln fürs Kommentieren auf der Website

Nachfolgend finden Sie eine grafische Visualisierung der Meinungen
anderer unbekannter Telefonnummern


Mögliche Schreibweisen für die Nummer: 01755853992

  • (0049) 01 75 58 53 99 2
  • (0049) 017 558 539 92
  • (+49)01755853992
  • (0049) 01755853992
  • (+49)017 558 539 92
  • (+49)01 75 58 53 99 2

Pressemitteilungen aus dem Mobilfunkmarkt

EU will alle Kohle-Importe aus Russland verbieten

Die Europäische Union plant, ihre Sanktionen gegen Russland zu verschärfen. Mit dem Verbot von Kohle-Importen wird erstmals auch direkt der Energiesektor sanktioniert. Auch für russische Schiffe und LKWs sind Sanktionen geplant.

Gebühren-Kalkül der Banken aufgegangen – doch der Erstattungsanspruch ist noch da

Nach einem BGH-Urteil können Bankkunden Gebühren zurückfordern, die ohne ausdrückliche Zustimmung eingeführt wurden. Nun ist für die Finanzaufsicht klar: Die Kreditwirtschaft kommt glimpflich davon. Wobei es für Kunden noch nicht zu spät sein muss.

welt.de